Teilnahmebedingungen für Seminare und Workshops
1. Veranstalter
DIVENDO, vertreten durch Daniela Wiessner, Otto-Mair-Ring 18a, 83607 Holzkirchen
2. Geltung
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Veranstalters. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Anmeldebestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
3.2 Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
3.3 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
3.4Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
4. Zahlung
4.1 Das Teilnahmeentgelt wird vor Beginn der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig.
4.2 Das fällige Entgelt ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
5. Rücktritt des Teilnehmers
5.1 Der Teilnehmer kann bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu zahlen ist.
5.2 Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bis zum Vortag der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, 30% des Rechnungsbetrages, jedoch maximal 500 €, als Kostenpauschale zu verlangen.
5.3 Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Kostenpauschale 100% des Teilnahmeentgelts. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
6. Kündigung des Teilnehmers
6.1 Nach Veranstaltungsbeginn ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Die Mindestvertragslaufzeit dauert bis zum Ende der Veranstaltung.
6.2 Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Veranstaltung nicht möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Veranstalter.
7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
7.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 11 ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
8. Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers und/ oder des Vertragspartners beziehungsweise dessen Vertreters werden zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Anmeldebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird.
11. Urheberrecht
Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig.
12. Vertragsbeginn
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am ersten Veranstaltungstag und endet am letzten Veranstaltungstag (= Mindestvertragslaufzeit).
13. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
(Stand: Januar 2021)