AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Beratungs- und Marketingagentur DIVENDO – Daniela Wiessner – für die Bestellung von Dienstleistungen und Waren

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von Daniela Wiessner –DIVENDO (nachstehend DIVENDO genannt) mit ihren Kunden (nachstehend „Kunde“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Beratung- und Marketingagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Marketing, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Schulungen und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Alle Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Diese sind wesentlicher Bestandteil für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Kunden und DIVENDO. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens DIVENDO nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte ist nur dann gültig, wenn diese durch DIVENDO schriftlich bestätigt wurde.

Diese AGB gelten auch für zukünftige und sich wiederholende Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, ohne dass ein erneuter und zusätzlicher Hinweis erforderlich ist.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Der Vertragsschluss mit DIVENDO erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von DIVENDO detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Zu einer Annahme des Auftrages/ der Bestellung des Kunden bedarf es der Schriftform. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Kunden innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist DIVENDO nicht mehr an das Angebot gebunden.

2.2. Soweit DIVENDO sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.3. Die Bereitstellung bzw. Erstellung von Fotos, Bildern und Grafiken ist nur dann Teil des Lieferumfanges, wenn es explizit als Teil des Auftrages von DIVENDO bestätigt wurde. Anfallende Bearbeitungskosten, z. B. für Bild-Erstellung, -Bearbeitung, -Recherche und -Lizenz, werden separat berechnet.

2.4 Nach Auftragserteilung hat der Kunde ein Briefing anzufertigen in welchem er DIVENDO seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird DIVENDO das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt DIVENDO dem Kunden per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Kunde diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Kunde zustimmen muss.

2.5 Im Rahmen einer Treuebindung verpflichtet sich DIVENDO gegenüber dem Kunden zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen der Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch DIVENDO z. B. im Rahmen der Werbemittelproduktion, im Bereich der Multimediaproduktion oder im Onlinemarketing. Sofern der Kunde sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.

3. Vergütung, Zahlung und Fälligkeit

3.1. Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann DIVENDO neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Entwürfe, Dienstleitungen, Beratungen und sonstigen Tätigkeiten, die DIVENDO für seine Kunden erbringt, kostenpflichtig. Zusätzlicher Zeitaufwand, z.B. durch nachträgliche Änderungen oder erhöhtem Rechercheaufwand, wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Berechnung von unvorhersehbarem Mehraufwand bedarf einer besonderen Absprache. Das Zeitkontingent zur Abwicklung eines Projektes besteht zum einen aus der tatsächlichen Arbeitsleistung zum anderen aus der anfallenden Zeit für die Projektbegleitung. Überschreitet der Zeitaufwand für die Projektbegleitung den in der Kalkulation zugrunde gelegten üblichen Rahmen, behält sich DIVENDO das Recht auf Vergütung des Mehraufwands vor.

3.3 Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

3.4 DIVENDO ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von DIVENDO verfügbar sein.

3.5 Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann DIVENDO eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann DIVENDO auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.6 Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden DIVENDO vom Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und DIVENDO wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Kunde diese zu vertreten hat.

3.7 Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Kunden während eines Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis dato durch DIVENDO erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Kunden bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung seitens des Kunden entfällt.

3.8. Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit einem Auftrag entstehen und mit dem Kunden abgesprochen wurden, sind vom Kunden zu erstatten.

  • Fahrtkosten mit dem PKW werden mit € 0,50 pro Kilometer abgerechne
    • Fahrtkosten mit der Bahn werden nach Aufwand berechnet.Mindeststandard: DB 2. Klasse mit Platzreservierung
    • Flugkosten werden nach Aufwand berechnet. Mindeststandard: Economy Class (je nach Verfügbarkeit)
    • Kosten für Übernachtung werden nach Aufwand berechnet. Mindeststandard: Hotel 3 Sterne incl. Frühstück
    • Zusätzlich werden 50% der Reisezeit mit dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet

3.9. Monatliche Entgelte werden grundsätzlich zu Beginn eines Monates berechnet.

3.10. Eine Rechnung gilt auch dann als zugestellt, wenn diese per Email versendet wurde. Der Kunde kann innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich widersprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein Widerspruch, gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als akzeptiert.

3.11. Werden im Rahmen von monatlichen Betreuungsleistungen externe Kosten (z.B. für Google Adwords) durch DIVENDO verauslagt, so erfolgt diese Abrechnung ausschließlich im SEPA–Lastschriftverfahren.

3.12. Während eines Zahlungsverzuges des Kunden kann DIVENDO Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen. Unabhängig davon bleibt das Recht zur Geltendmachung von nachgewiesenen höheren Schäden. Ist der Kunde mehr als zwei Monate mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann DIVENDO die Bereitstellung der Dienstleistungen und Angebote von DIVENDO vorübergehend einstellen oder den Vertrag fristlos kündigen.

3.13. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei DIVENDO beauftragen, dazu verpflichtet eine Künstlersozialabgabe an die KSK (Künstlersozialkasse) zu entrichten. Einzelheiten zu etwaigen Zahlungspflichten beantwortet die Künstlersozialkasse (KSK) oder Ihr Steuerberater.

4. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen

4.1 DIVENDO wird den Kunde im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und Webdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird DIVENDO berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird DIVENDO den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die DIVENDO von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.

4.2 Der Kunde kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit DIVENDO vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von DIVENDO nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Kunde hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern DIVENDO dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

4.3 Die für ein Projekt jeweils maßgeblichen Termine und Meilensteine sind in dem Auftrag bzw. einer entsprechenden Anlage festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird DIVENDO den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich informieren.

4.4 Der Kunde wird DIVENDO nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch DIVENDO. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Kunden zu treffen.

5. Konzeptionen

Konzeptionen, Maßnahmenpläne und Potentialanalysen sind grundsätzlich kostenpflichtige Leistungen. Die Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen ist als separate Leistung zu betrachten und muss explizit beauftragt werden.

6. Freigaben

6.1. Alle Teilschritte innerhalb eines Projekts erfordern eine schriftliche oder mündliche Freigabe durch den Kunden. Bei Internetpräsenzen betrifft dies Webseiten, Themenseiten, Blogs und Landingpages.

6.2. Lässt der Kunde die Freigabefrist von 7 Tagen verstreichen ohne Änderungswünsche mitzuteilen oder beauftragt der Kunde DIVENDO mit den Folgeschritten zu beginnen, geht DIVENDO von einer stillschweigenden Annahme aus. Alle Änderungen nach einer aktiven oder stillschweigenden Freigabe werden gegen Berechnung des Zeitaufwands ausgeführt.

7. Onlinemarketing (Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing, Content Marketing, Social Media Marketing)

7.1. DIVENDO richtet im Kundenauftrag Konten bei Anbietern z.B. für Suchmaschinenmarketing oder in Branchen- und Bewertungsportalen ein und betreut diese selbständig. Der Kunde akzeptiert in diesem Fall die AGB der jeweiligen Anbieter.

7.2 Beauftragt der Kunde DIVENDO mit Leistungen im Onlinemarketing, legen DIVENDO und der Kunde zunächst gemeinsam fest, auf welche Marketingziele die Leistungen ausgerichtet sein sollen. Dies wird in einer Zielvereinbarung schriftlich fixiert.

7.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt DIVENDO wegen der hohen Relevanz der Suchmaschine Google die Leistung Suchmaschinenoptimierung ausschließlich im Hinblick auf die Ergebnisse der Suchmaschine Google. Wegen der fachlichen Nähe der Algorithmen ist auch bei den Ergebnissen anderer Suchmaschinen mit einer Verbesserung zu rechnen.

7.4. Die Algorithmen sowie die Darstellung der Ergebnislisten, insbesondere ihre Sortierung, liegen ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Dem Kunden ist bekannt, dass DIVENDO hierauf keinen Einfluss hat.

7.5. DIVENDO kann ähnliche Suchbegriffe verschiedener Kunden optimieren bzw. bewerben und wird dabei keinem Kunden Vorrang geben. Ein Recht auf Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. DIVENDO verpflichtet sich aber, die Interessen der einzelnen Kunden zu wahren.

7.6. Die Ergebnisse in der Suchmaschinenoptimierung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. In bestimmten Fällen kann das Ziel nur mit erhöhtem Aufwand erreicht werden. Hier behalten wir uns vor, im Rahmen einer vorherigen Absprache eine Zusatzhonorierung zu vereinbaren.

7.7. DIVENDO behält sich vor, Strategien im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung zu ändern und von der vereinbarten Leistungsbeschreibung auch in bestehenden Betreuungsverhältnissen abzuweichen, sofern dies zur Erreichung der vereinbarten Ziele geboten erscheint.

7.8. Um einen Ausschluss aus Suchindizes zu vermeiden, wendet DIVENDO ausschließlich reguläre Verfahren zur Suchmaschinenoptimierung an. Eine Haftung bei Ausschluss aus dem Suchindex übernimmt DIVENDO nicht.

7.9. Die Funktionsweise von Suchmaschinen bedingt die Einhaltung bestimmter technischer und inhaltlicher Grundvoraussetzungen von Internetseiten. Um eine Optimierung in diesem Bereich zu ermöglichen, stellt der Kunde den technisch / inhaltlichen Zugriff durch DIVENDO auf die Webseite sicher.

7.10. DIVENDO prüft im Rahmen der Beauftragung die Webseite hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Funktionskriterien. Abweichungen von diesen Kriterien benennt DIVENDO. Sofern die Website inhaltlich keine oder nur eine geringe Relevanz zu dem in der Zielvereinbarung (vgl. Absatz 5.2.) abgestimmten Suchbegriff aufweist, bemüht sich DIVENDO um eine Optimierung in Bezug auf Inhalte und Struktur der Website. Dabei kann DIVENDO auch vom Kunden zur Verfügung gestellte oder auf Internetseiten des Kunden verfügbare Inhalte zurückgreifen und diese nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden überarbeiten.

7.11. Das Kampagnenmanagement im Suchmaschinenmarketing wird von DIVENDO im Rahmen des vorgegebenen Budgets selbstständig verwaltet. Die Anzeigen werden vom Kunden freigegeben. Spätere Anpassungen sind nach erneuter Abstimmung mit dem Kunden möglich, z.B. hinsichtlich der Keywordausrichtung.

8. Haftung

8.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet DIVENDO unbeschränkt.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DIVENDO nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von DIVENDO gilt.

8.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt DIVENDO gegenüber dem KUNDENr keine Haftung. DIVENDO tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.4 Die Haftung von DIVENDO für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Kunden eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

8.5 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch DIVENDO erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. DIVENDO ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt DIVENDO von Ansprüchen Dritter frei, wenn DIVENDO auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Erachtet DIVENDO für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit DIVENDO die Kosten hierfür der Kunde. Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist DIVENDO nicht verantwortlich. Insbesondere ist DIVENDO nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

8.6 DIVENDO haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Kunden. DIVENDO haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.7 Sollten Dritte DIVENDO wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, DIVENDO von jeglicher Haftung freizustellen und DIVENDO die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8.8. Bei Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von DIVENDO liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

9. Technische Limitierung

9.1. Print
Bei Reproduktionen in allen Druckverfahren sind geringe Abweichungen zwischen Original, Andruck und Muster möglich und können nicht beanstandet werden. Auf Wunsch kann gegen Aufpreis ein Proof erstellt werden. Je nach Druckverfahren (Digitaldruck, 4/0-Druck) sind ebenfalls Farbdifferenzen möglich.

9.2. Bildschirmdarstellung bei Webseiten
Farbabweichungen ergeben sich auch bei der Produktion von Webseiten. Eine absolut identische Darstellung von Farben und Schriften für alle Bildschirme ist nicht möglich, da jeder Monitor seine eigene Farbqualität besitzt. Darauf hat DIVENDO keinen Einfluss. Aufgrund des ständigen technischen Fortschritts und der Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte am Markt kann DIVENDO keine fehlerfreie Darstellung auf allen Bildschirmen und Geräten garantieren.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, DIVENDO die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Gegenstände und / oder Informationen des Kunden, die zur Leistungserbringung durch DIVENDO erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus an DIVENDO geliefert werden. Die Informationen dienen als wesentliche Grundlage für die Beratungs- und Planungsleistungen durch DIVENDO. Die Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen geht zu Lasten des Kunden.

10.2. Spätestens mit der Abnahme von Konzepten oder sonstigen Leistungen gelten die hierfür zur Verfügung gestellten Informationen als vollständig und richtig erteilt. Muss ein Konzept oder eine sonstige Leistung aufgrund der Korrektur bereits erteilter Informationen und infolge des Nachreichens von Informationen abgeändert werden, gilt dies stets als Erweiterung des Leistungsumfanges. Dieser Mehraufwand wird zu den aktuell gültigen Stundensätzen berechnet.

10.3. Falls der Kunde seiner Informationspflicht nicht oder nicht genügend nachkommt, hat DIVENDO ihn für den Fall der Erkennbarkeit schriftlich aufzufordern, dies innerhalb einer angemessenen Frist nachzuholen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht trotz Fristsetzung nicht nach, so ist DIVENDO berechtigt, die Leistung auf der Grundlage der bereits vorliegenden Informationen zu erbringen oder von dem Vertrag zurückzutreten.

10.4. DIVENDO kann außerdem sämtliche Aufwendungen ersetzt verlangen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemacht wurden, und die infolge der Pflichtverletzung des Kunden vergeblich waren, oder zusätzlich erbracht werden mussten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus § 642 BGB bleibt unberührt.

10.5. Erkennt DIVENDO während der Produktion, dass der Leistungsgegenstand im Hinblick auf mittlerweile herausgearbeitete Anforderungen und Eigenschaften modifiziert werden muss, wird DIVENDO den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen und ihm Alternativvorschläge unterbreiten. Die gleiche Hinweispflicht besteht, wenn DIVENDO erkennt, dass Angaben oder Anforderungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv zur Ausführung nicht geeignet sind.

11 Änderungswünsche

11.1. Bis zur Abnahme kann der Kunde Änderungen des Leistungsgegenstandes verlangen. Die Anzahl der kostenfreien Korrekturrunden ist im Angebot definiert. Änderungswünsche sind DIVENDO schriftlich mitzuteilen.

11.2. DIVENDO ist zur Durchführung der Änderungswünsche verpflichtet, es sei denn, die Änderungen sind nach dem Stand der Technik nicht umsetzbar. Ergibt die Prüfung der Änderungswünsche, dass sich deren Durchführung auf das vertragliche Leistungsgefüge 
(z. B. Kostenumfang, Fristen, Abnahmemodalitäten, Leistungen Dritter) auswirken wird, zeigt DIVENDO dies dem Kunden schriftlich an. Hält der Kunde dennoch an der Durchführung der Änderungswünsche fest, werden zusätzliche Leistungen nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Fristen und Abnahmemodalitäten sind entsprechend dem Mehraufwand anzupassen.

11.3. Im Falle der aufwandsbezogenen Abrechnung nach Stunden gelten die sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Honorarsätze von DIVENDO als vereinbart.

11.4. Können sich die Parteien über die Durchführung von Änderungswünschen nicht einigen, werden die Arbeiten ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens durchgeführt, falls der Kunde den Vertrag nicht kündigt. Im Falle der Kündigung gilt § 649 Satz 2 BGB.

12. Einhaltung von Terminen

12.1. DIVENDO bemüht sich, die in einem von beiden Parteien gemeinschaftlich anzufertigenden Zeitplan aufgenommenen Fertigstellungstermine einzuhalten. Treten nicht vorhersehbare oder von DIVENDO nicht zu verursachte Verzögerungen ein, ist der Zeitplan erforderlichenfalls abzuändern.

12.2. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von DIVENDO – entbinden DIVENDO nach entsprechender Behinderungsanzeige von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

13. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht, Kennzeichnung und Know-How

13.1. DIVENDO und deren Dienstleister besitzen das alleinige Urheberrecht an allen von DIVENDO erbrachten Dienstleistungen.

13.2. DIVENDO räumt seinen Kunden die einfachen Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck ein. Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass DIVENDO die Nutzung durch Dritte gestattet.

13.3. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der DIVENDO zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

13.4. DIVENDO ist berechtigt, auf allen Agenturleistungen / Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. DIVENDO ist zudem berechtigt, den Kunden in die Referenzliste aufzunehmen.

13.5. DIVENDO hat auch das Recht, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie bei der Durchführung eines Auftrages allein oder zusammen mit Mitarbeitern des Kunden gewonnen hat, bei der Erbringung von Leistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

13.6. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

14. Geheimhaltung, Datenschutz

14.1. DIVENDO wahrt Stillschweigen über vertrauliche Daten und Geschäftsgeheimnisse seiner Kunden. Alle mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Personen werden dazu angehalten, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

14.2. Der Kunde wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Teledienst-unternehmen-Datenschutzverordnung in Kenntnis gesetzt, dass seine Kundendaten zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Vertrag maschinenlesbar gespeichert sind.

14.3. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services / Internetverzeichnisse / Suchmaschinen). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Datenweitergabe Teil der Dienstleistung selbst ist (z.B. Portaleintragsdienst, Suchmaschinenmarketing / SEM, Suchmaschinenoptimierung / SEO).

14.4. Wenn sich DIVENDO Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist DIVENDO berechtigt, diesen Dritten die Kundendaten zur Verfügung zu stellen.

14.5. Im Rahmen der DIVENDO-Dienstleistungen werden im Namen des Kunden Zugangsdaten zu Mail-Accounts, Onlinezugänge zu Portalen u.a. angelegt bzw. verwaltet. DIVENDO und deren Mitarbeiter behandeln diese Daten vertraulich. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten dem Kunden schriftlich per Einschreiben zugeleitet und in den eigenen Unterlagen unwiderruflich gelöscht.

15. Gewährleistung – Erfolgsgarantien

15.1. Mitarbeiter und Beauftragte der DIVENDO sind nicht befugt, Leistungszusagen und Garantieerklärungen bezüglich der Erreichung verbindlicher Zugriffszahlen oder Rankings abzugeben.

15.2. Zwischen den Vertragspartnern besteht darüber hinaus Einigkeit, dass die DIVENDO-Gewährleistung sich nicht auf den Inhalt, die Art und den Umfang der Reaktion in der Öffentlichkeit (Medien, Meinungsbildner, Leser oder Teilnehmer) erstreckt und die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch DIVENDO nicht garantiert wird.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

16.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach in Bayern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Holzkirchen, den 10. Januar 2021